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Unsere Meldestelle nach dem
Hinweisgeberschutzgesetz
Die Verantwortlichen bei der Testo Sensor GmbH wollen als verlässliche Ansprechpartner im Geschäftsumfeld stets im Einklang mit allen Gesetzen, Regularien und Compliance-Vorgaben handeln.
Damit etwaige kriminelle, illegale oder unlautere Vorgänge im beruflichen Kontext schnell aufgedeckt und verhindert werden können, kommen wir unter anderem unseren gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nach.
Gemeinsame interne Meldestelle
Zusammen mit dem Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e. V. („wvib“) betreiben wir eine gemeinsame interne Meldestelle nach § 14 Abs. 2 S. 1 HinSchG, über deren Meldekanäle Hinweise zu etwaigen Rechtsverstößen im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit abgegeben werden können.
Die Nutzung dieser Meldekanäle steht nicht nur unserer Belegschaft, sondern auch unseren Geschäftspartnern offen (vgl. § 16 Abs. 1 S. 3 HinSchG).
Durch diese Öffnung der Meldekanäle für außenstehende Dritte, die mit der Testo Sensor GmbH beruflich in Kontakt stehen, setzen wir auf Ihre Unterstützung, möglichen Missständen effektiv entgegenwirken und diese abstellen zu können.
Die gemeinsame interne Meldestelle mit den eingerichteten Meldekanälen erreichen Sie auf dem Internetauftritt des wvib unter diesem Link:
Datenschutz und Vertraulichkeit
Für die Abgabe von Meldungen über die gemeinsame interne Meldestelle beachten Sie bitte die ausführlichen Datenschutzhinweise des wvib. Diese können Sie unter nachfolgendem Link einsehen und abspeichern:
Externe staatliche Meldestellen
Sie haben auch die Möglichkeit, sich zur Abgabe einer Meldung an eine der externen staatlichen Meldestellen zu wenden.
Diese finden Sie unter anderem beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) oder beim Bundeskartellamt.
Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:
